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Wunsch- und Wahlrecht

Wie legen Sie Widerspruch ein?

Ihr Antrag Ihre Reha-Maßnahme in Ihrer Wunschklinik zu verbringen wurde abgelehnt? Dann haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Widerspruch um in Ihre Wunschklinik zu kommen, präzise und verständlich begründen. Gehen Sie vorrangig auf die medizinische Eignung für Ihr Krankheitsbild ein.

Folgende Angaben können eine Rolle spielen:

  • Führen Sie das spezifische Therapieangebot der Klinik auf.
  • Ein interdisziplinäres Konzept ist auch von Vorteil.
  • Ist das Klima im Ort der Klinik förderlich für Ihre Genesung?
  • geringe Wartezeit
  • Vertrauensbeziehung zu Ärzten und Therapeuten (z.B. aus einem früheren Aufenthalt)
  • Nennen Sie immer mehrere Wunschkliniken.

Auch persönliche Gründe können für die Wahl einer bestimmten Rehaklinik sprechen:

  • Ist die Wohnortnähe bzw. -ferne besonders wichtig (Abstand vom gewohnten Umfeld, Therapieangebot für Angehörige, Pflegebedürftige Angehhörige)?
  • Sie sind positiv gestimmt, dass Sie in dieser Klinik den gewünschten Reha-Erfolg erreichen.
  • Möglichkeit der Unterbringung von Begleitpersonen
  • Die Rehaklinik ist in der Nähe des Akutkrankenhauses (z.B. bei einer neurologischen Reha der Phase C/D).
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