FEDERSEEKLINIK
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TÜV Zertifiziert

Ambulante Badekur

Innenstadt Bad Buchau
Innenstadt Bad Buchau

Die Ambulante Badekur


Die ambulante Badekur wird auch als freie oder offene Badekur bezeichnet. Berechtigt sind alle Mitglieder gesetzlicher Kran-kenkassen oder Ersatzkassen und mitversicherte Familienange-hörige. Eine ambulante Badekur dauert in der Regel 21 Tage und umfasst grundsätzlich nur die ärztliche Betreuung und Therapie.
 
Sie, als Kurgast, wählen Ihren Aufenthaltsort in Bad Buchau: Sie können entweder in gewerblichen oder privaten Unterkünften (Ferienwohnungen, Hotels, usw.) wohnen; oder in der Federseeklinik direkt, z.B. im Kurzentrum, im Terrassen-haus  oder im Haus in den Torwiesen. In  der Federseeklinik können Sie sich zwischen Übernachtung mit Frühstück, Halb- oder Vollpension entscheiden.

 

ärztliche Betreuung


Die ärztliche Betreuung erfolgt ausschließlich über die in Bad Buchau niedergelassenen Badeärzte. 
 
Als  Selbstzahler stehen Ihnen selbstverständlich auch die Chefärzte der Federseeklinik zur Betreuung zur Verfügung.
Massage

Therapie


Die Abgabe aller vom Arzt verordneten physikalischen Maß-nahmen, wie Bäder, Packungen, Moorbehandlungen, Massa-gen, Krankengymnastik, Elektrotherapie u. a. erfolgt in unseren modernen physikalisch-therapeutischen Abteilungen.
 
Relaxen in der Adelindis Therme
Erholung in der Adelindis Therme

Therme und Saunalandschaft Inklusive


Wenn Sie als ambulanter Kurgast im Kurzentrum, im Terrassen-haus oder im Haus in den Torwiesen untergebracht sind, ist die Benutzung der Adelindis Therme mit Saunalandschaft  natürlich inklusive.  
 

 

 

 

 

Der Weg zur Ambulanten Badekur


1. Arztbesuch

Ihr Hausarzt bestätigt Ihnen auf einem Formblatt die medizinische Notwendigkeit einer ambulanten Vorsorge- oder Rehabilitationskur. 

 

2. Antragstellung

Von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie die Anträge.

 

3. Arztbesuch

Ihr Hausarzt geht mit Ihnen den Antrag durch und bestimmt auf Grund Ihrer medizinischen Akten die Behandlungsmöglichkeiten.

 

 

 

 

 

4. Befürwortung

Die Krankenkassen befürworten die Kur und geben die Unterlagen an den Medizinischen Dienst weiter.

 

5. Begutachtung

Der Medizinische Dienst prüft Ihren Antrag und bewilligt eine ambulante Kur.

 

6. Badearzt

Entsprechend Ihres Termins gehen Sie mit Ihren Unterlagen zum Badearzt. Dieser verschreibt Ihnen Ihre Anwendungen.

 

7. Ambulante Badekur  

Mit den Rezepten gehen Sie in die Kurmittelabteilung des Thermalbades und Ihre Termine werden entsprechend den Anwendungen konkretisiert.

 

 

Kostenübernahme durch die Krankenkassen


Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Badearzt. Sie bezahlen an uns 10% der Kurmittel-kosten sowie 10,00 € pauschal. Den restlichen Betrag rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab.

 

Für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 13,00 € pro Tag. Ihre Unterkunftsrechnung reichen Sie nach Abschluss der Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse ein.
 
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